Merkblatt - Betriebs- und Haushaltshilfe für landwirtschaftliche Unternehmen im Freistaat Thüringen
Wer ist antragsberechtigt? Alle Personen, die Mitglied der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse für die Landwirtschaft sind. Die Leistung wird erbracht beim Aufall des: - Unternehmers - mitarbeitenden Ehegatten - versicherten Familienangehörigen, wenn sie Aufgaben des Unternehmers bzw. Ehegatten ständig wahrnehmen.
Wer leistet Betriebs- und Haushaltshilfe? Die Leistung wird im Auftrag der LBG für die Landwirtschaft durch den Maschinen und Betriebs-hilfsring Nordthüringen erbracht. Versicherung -u. Beitragspflicht bei LBG muß bestehen.
Umfang der Leistung Es ist die Aufgabe der Einsatzstelle, Einsatzkräfte im Einzelfall bereitzustellen. Es können gestellte und selbstbeschaffte Ersatzkräfte eingesetzt und abgerechnet werden.
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Gestelle Ersatzkräfte durch MBR Der MBR Nordthüringen stellt im Auftrag des Sozialversicherungsträgers Ersatzkräfte. Es werden: - Antragstellung an die LBG - Einsatz und Kontrolle der BH - Abrechnung des Einsatzes (Std.-Vergütung entspr. Verrechnungssätze 12,78 € /Std. bis 15,34 € /Std.)
selbstbeschaffte Ersatzkräfte Landwirt muß Ersatzkraft selber beschaffen, Landwirt selber: - Antragstellung an die LBG - Abrechnung des Einsatzes (Std. Vergütung 7,03 € /Std. aber höchstens 56,24 € / Tag )
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