Merkblatt - Betriebs- und Haushaltshilfe für landwirtschaftliche Unternehmen im Freistaat Thüringen
Wer ist antragsberechtigt? Alle Personen, die Mitglied der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse für die Landwirtschaft sind. Die Leistung wird erbracht beim Ausfall des: - Unternehmers - mitarbeitenden Ehegatten - versicherten Familienangehörigen, wenn sie Aufgaben des Unternehmers bzw. Ehegatten ständig wahrnehmen.
Wer leistet Betriebs- und Haushaltshilfe? Die Leistung wird im Auftrag der SVLFG für die Landwirtschaft durch den Maschinen und Betriebshilfsring Nordthüringen erbracht. Versicherung -u. Beitragspflicht bei SVLFG Hoppegarten muß bestehen.
Umfang der Leistung Es ist die Aufgabe der Einsatzstelle, Einsatzkräfte im Einzelfall bereitzustellen. Es können gestellte und selbstbeschaffte Ersatzkräfte eingesetzt und abgerechnet werden.
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Gestellte Ersatzkräfte durch MBR Der MBR Nordthüringen stellt im Auftrag des Sozialversicherungsträgers Ersatzkräfte. Der MBR Nordthüringen erledigt : - Antragstellung an die SVLFG -15364 Hoppegarten - Einsatz und Kontrolle der BH - Abrechnung des Einsatzes (Std.-Vergütung entspr. Verrechnungssätze 13,04 € /Std. bis 15,65 € /Std.)
selbstbeschaffte Ersatzkräfte Landwirt muß Ersatzkraft selber beschaffen, Landwirt selber erledigen : - Antragstellung an die SVLFG-15364 Hoppegarten - Einsatz und Kontrolle der BH- Abrechnung des Einsatzes (Std. Vergütung 7,03 € /Std. aber höchstens 56,24 € / Tag )
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